
Vor genau einem Jahr, am 9. Dezember 2024, wurde auf der Grünaue in der Nähe der B42 das erste mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest infizierte Wildschwein im Rheingau Taunus Kreis gefunden. Bis zum 28. Februar 2025 wurden entlang des Rheins und auf der Mariannenaue weitere 41 positiv getestete Kadaver geborgen. Seitdem sind keine neuen Nachweise mehr hinzugekommen. Der Kreis betrachtet sich damit seit rund zehn Monaten als frei von neuen Fällen.
Befunde und Verlauf
Der erste bestätigte Fall löste in der Folge umfangreiche Such- und Bergungsmaßnahmen aus. Insgesamt 42 positiv getestete Wildschweine wurden bis Ende Februar 2025 dokumentiert. Die Funde konzentrierten sich auf Flussuferbereiche und Auenlandschaften, in denen infizierte Tiere und Kadaver besonders lange infektiös bleiben können. Aufgrund der räumlichen Häufung wurden Sperrzonen eingerichtet und besondere Auflagen für Landwirte und Schweinehalter verordnet.
Koordination und Krisenmanagement
Der Rheingau Taunus Kreis hatte bereits vor dem ersten lokalen Nachweis einen interdisziplinären Krisenstab gebildet. Dieses Gremium tagte mehr als 130 Mal, um Maßnahmen zu planen und zu koordinieren. Nach Angaben von Verantwortlichen war die enge Abstimmung zwischen Jagd, Forst, Landwirtschaft, Veterinäramt, Katastrophenschutz und den Kommunen entscheidend dafür, dass seit dem 28. Februar 2025 kein weiteres Infektionsgeschehen aufgetreten ist.
Das Veterinäramt wird als fachliches Rückgrat des Krisenstabs beschrieben. Es koordinierte Probenentnahmen, Risikobewertungen und die Umsetzung einschneidender Maßnahmen wie Jagdverbote im Kerngebiet, Sammelstellen mit Dekontaminationsanlagen für jagdliche Fahrzeuge und zusätzliche Meldepflichten. Parallel zu der ASP-Bekämpfung musste das Amt auch andere Tierseuchen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit bearbeiten.
Technische Unterstützung und Prävention
Zur Prävention und Bestandsreduzierung setzt der Kreis seit Mitte 2025 verstärkt auf Drohnensuche und Wärmebildkameras. Mobile Entnahmeteams im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützen die Suche vor Ort. In sogenannten Weißen Zonen, das sind Puffergebiete, die wildschweinfrei gehalten werden sollen, dient der Drohneneinsatz der Lokalisierung verbleibender Tiere, um diese gezielt zu entnehmen und so Infektionsketten zu unterbrechen. Berufsjägerinnen und Berufsjäger sind in die Maßnahmen eingebunden.
Blick nach vorn
Der Kreis plant in enger Abstimmung mit dem Land, im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union stellen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin keine neuen Funde auftreten, die Weiße Zone frei von Schwarzwild bleibt und die dokumentierten Suchaktionen virusfrei sind. Solange diese Kriterien nicht erfüllt sind, bleiben die besonderen Maßnahmen bestehen.
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