Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf 5 und Grillverbot in Taunusstein bleibt bestehen

Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf 5 und Grillverbot in Taunusstein bleibt bestehen
Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf 5 und Grillverbot in Taunusstein bleibt bestehen

Wegen anhaltender Hitze und Trockenheit hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 gesetzt, die höchste Gefahrenstufe. Die nahegelegene Stadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung. In beiden Kommunen bleibt das Entzünden von offenem Feuer auf den städtischen Grillplätzen untersagt.

Aktuelle Lage und jüngerer Waldbrand

Die Gefährdung durch Waldbrände wird als akut eingestuft. Ein Brand am Mittwoch, 5. August, im Bereich zwischen Bad Schwalbach Hettenhain und Taunusstein Seitzenhahn zeigte, wie schnell sich aus der momentanen Trockenheit eine konkrete Gefahr entwickeln kann. Die Warn- und Alarmstufen wurden unabhängig von diesem einzelnen Ereignis aufgrund der anhaltenden Wetterlage erhöht.

Regeln für Grillplätze und nahegelegene Grundstücke

Das Grillen und das Entfachen von Feuer sind auf allen drei städtischen Grillplätzen weiter verboten. Betroffen sind die Anlagen Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof. Die Plätze dürfen nach vorheriger Reservierung für Picknicks und Aufenthalte genutzt werden, sofern kein offenes Feuer entzündet wird. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Einhaltung dieser Regelung regelmäßig.

Für Gaststätten und Kleingärten in unmittelbarer Waldrandnähe gelten verschärfte Beschränkungen. Auf Grundstücken, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, sind Feuer und pyrotechnische Gegenstände untersagt. Ebenso ist das Abbrennen von Schnittgut in diesen Bereichen verboten.

Landesweite Maßnahmen und Verhaltenshinweise

Das Hessische Forstministerium hat landesweit die Alarmstufe A für die Forstverwaltung ausgerufen. Lokale Niederschläge hätten bislang keine nachhaltige Entspannung der Lage gebracht, heißt es. Seit Jahresbeginn sind in Hessen rund 100 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von etwa 165 000 Quadratmetern registriert worden. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht, die technische Einsatzbereitschaft wurde erhöht und die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert.

Zur Vermeidung weiterer Brände gelten grundlegende Verhaltensregeln: Rauchen im Wald ist ganzjährig verboten, Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte frei bleiben, und Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, soll unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 informieren.

Die Stadt beobachtet die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend und passt die Maßnahmen an die Lage an.

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redaktion
Redaktion Idsteiner Blatt 117 Artikel
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