
Wegen anhaltender Trockenheit hat Wiesbaden die höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen. Die Maßnahme zieht ein sofortiges Verbot der Nutzung öffentlicher Grillplätze nach sich sowie umfangreiche Auflagen für Veranstaltungen in der Nähe von Wäldern und Freiflächen. Behörden kündigen verstärkte Kontrollen an.
Einschränkungen für öffentliche Plätze und Veranstaltungen
Auf allen öffentlichen Grillplätzen gilt ein absolutes Grillverbot. Veranstalter von Festen dürfen keine Kohlegrills verwenden. Gas und Elektrogrills sind nur zulässig, wenn sie auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund betrieben werden und ein Abstand von mindestens 2,5 Meter zu brennbaren Gegenständen wie Gräsern, Büschen oder Bäumen eingehalten ist.
Andere Hitzequellen, etwa Fritteusen oder Reiskocher, dürfen nicht auf Grasflächen betrieben werden. Das Grillen in Pavillons oder Zelten ist untersagt. Ausgenommen sind Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden.
Veranstalter müssen Stellflächen ausreichend wässern und zusätzliche Löschmittel vorhalten, zum Beispiel Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer. Notwendigenfalls sind Grasflächen vor Beginn der Veranstaltung zu bewässern. Das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk ist generell verboten.
Regelungen für Gaststätten, Kleingärten und Waldbetretung
Gaststätten und Kleingartenanlagen in einer Entfernung von 100 Meter Luftlinie zum Wald dürfen keine Feuer entzünden und keine Pyrotechnik nutzen. Das Verbrennen von Schnittgut ist ausdrücklich untersagt.
Forstbehörden und Waldeigentümer sind befugt, Wälder zu sperren. Der Wald sollte nicht betreten oder befahren werden. Ausnahmen gelten nur für Kontrolltätigkeiten der Forstbehörde sowie für Einsatzkräfte des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
Warnindex und Behördliches Vorgehen
Zur Einschätzung der Lage werden der Waldbrandgefahrenindex WBI und der Grasland-Feuer-Index GFI herangezogen. Beide Indizes beschreiben das meteorologische Potenzial für Waldbrände beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen und teilen die Gefahr in fünf Stufen ein. Die Stufen 1 und 2 erfordern keine Maßnahmen. Ab Stufe 3 werden Grillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, und in Stufe 5 gelten darüber hinaus strenge Auflagen für Veranstalter.
Das Rauchen im Wald ist zum Schutz der Vegetation ohnehin ganzjährig verboten. Behörden empfehlen, sich über die aktuelle Lage zu informieren. Die zuständigen Stellen haben Kontrollen an den öffentlichen Grillplätzen angekündigt, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen.
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